Allgemeine Geschäftsbedingungen – 31 Farben
1. Allgemeines
1.1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle der Firma „31 Farben“ erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht binnen 3 Tagen widersprochen wird.
1.2. „Fotoaufnahmen“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.
2. Urheberrecht
2.1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Fotoaufnahmen nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2.2. Die vom Fotografen hergestellten Fotoaufnahmen sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftragsgebers bestimmt.
2.3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist (sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde) jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen.
2.4. Die Nutzungsrechte werden erst nach der vollständigen Bezahlung des Honorars an den Fotografen übertragen.
2.5. Bei der Verwendung der Fotoaufnahmen kann der Fotograf verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
2.6. Die Originaldateien verbleiben beim Fotografen.
3. Honorare und Eigentumsvorbehalt
3.1. Für die Herstellung der Fotoaufnahmen wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale festgelegt. Nebenkosten (Reisekosten, Materialkosten, Requisiten) sind in einem Pauschalangebot enthalten. Zusätzliche Kosten wie Studiomiete, Modellhonorare müssen vom Auftraggeber getragen werden. Gegenüber Endverbrauchern und Gewerbekunden weist der Fotograf das Honorar ohne Umsatzsteuer aus.
3.2. Mit dem Zustandekommen des Vertrages wird, soweit es nicht anderweitig besprochen wurde, eine Anzahlung in Höhe von 30% der vereinbarten Vergütung innerhalb von 10 Tagen fällig, spätestens jedoch 3 Tage vor Shootingsbeginn.
3.3 Der Restbetrag ist am Tag des Shootings in bar zu begleichen oder per Vorkasse zu bezahlen.
3.4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotoaufnahmen Eigentum des Fotografen, desweiteren erfolgt bis zur vollständigen Bezahlung keine Übertragung der Nutzungsrechte.
3.5. Reklamation bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Sollte der Auftraggeber während des Shootings Sonderwünsche oder Änderungen äußern, müssen diese gesondert berechnet werden. Der Fotograf behält für bereits begonnene Arbeiten den Vergütungs-Anspruch.
4. Haftung
4.1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
4.2. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
4.3. Übergebene Vorlagen oder Gegenstände müssen vom Auftraggeber gegen Beschädigung, Verlust, Diebstahl und Feuer versichert sein.
4.4. Der Fotograf verwahrt die Fotoaufnahmen sorgfältig. Sollten diese vor Übergabe aus irgendwelchen Gründen verloren gehen, wird das Shooting kostenfrei zu gleichen Bedingungen wiederholt.
4.5. Der Fotograf haftet für die Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller der genutzten Speichermedien.
5. Nutzungsrechte/ Persönlichkeitsrechte
5.1. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch. Die Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte werden für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung sowie eine kommerzielle und/ oder öffentliche, nicht private Wiedergabe sind nicht gestattet (ausgenommen gewerbliche Nutzung durch eine schriftliche Genehmigung) Eigentumsrechte werden nicht übertragen.
5.2. Der Auftraggeber willigt ein, dass der Fotograf die erstellten Fotoaufnahmen im Rahmen der Eigenwerbung nutzen und insbesondere auf Webseiten veröffentlichen darf.
6. Mitwirkungspflicht des Kunden
6.1. Der Kunde/ Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotograf alle für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Informationen bis 2 Tage vor Shootingsbeginn vorliegen.
6.2. Wird der Fotograf für Veranstaltungen (z.B. Hochzeit, Abschlussball, Jugendweihe, etc.) gebucht, wird der Kunde dem Fotografen eine Person nebst Kontaktdaten benennen, die ihm während der betreffenden Veranstaltung sowie 3 Stunden vor deren Beginn als verantwortlicher Ansprechpartner für Rückfragen zur Verfügung steht. Bei Veranstaltungen, die mehr als 4 Stunden dauern, sind der Fotograf und deren Assistent zudem angemessen mit Speisen und Getränken zu versorgen. Ist es eine Veranstaltung, welche einen Eintrittspreis hat, so ist dieser von dem Auftraggeber für den Fotografen und dessen Assistent zu zahlen.
7. Leistungsstörungen und Ausfallhonorar
7.1. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Paketpreis vereinbart war, entsprechend im Verhältnis.
7.2. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die‚ Wartezeit den vereinbarten Stunden oder Tagessatz. Muss der Fotograf das Warten, aufgrund von anderen Terminen abbrechen, hat der Auftraggeber keine Schadensersatzansprüche.
7.3. Liefertermine für die Daten-CD/ -DVD sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Die Im Vertrag enthaltene Angabe des Lieferzeitraumes sind lediglich circa Angaben und nicht verbindlich.
7.4. Stornierungen werden nur in schriftlicher Form anerkannt. Wird der vereinbarte Termin bis 3 Tagen vor dem Shootingtermin abgesagt, muss der Auftraggeber die vereinbarte Vergütung in Höhe von 25% bezahlen. Geschieht die Stornierung ab 2 Tagen vor dem vereinbarten Termin des Shootings, muss der Auftraggeber 80% der vereinbarten Vergütung bezahlen.
7.5. Bei Krankheit, Trauerfall oder Umständen für die weder Auftraggeber noch der Fotograf etwas können (Höheregewalt der Natur), kann der vereinbarte Termin einmalig verschoben werden. Es fallen hierbei keine weiteren Kosten an.
8. Datenschutz
8.1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
9. Digitale Fotografie
9.1. Bei der Vervielfältigung der Fotoaufnahmen in digitaler Form, ist der Urheber stets zu vermerken.
9.2. Für die Datenspeicherung werden USB-Sticks, Externefestplatten oder CD-R oder Daten-DVD verwendet, für die nur innerhalb der Garantie des Herstellers als einwandfrei deklariert sind. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten in einem Computer oder anderem Medien entstehen, leisten wir keinen Ersatz.
10. Vertragsstrafe und Schadenersatz
10.1. Bei jeglicher unberechtigter Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe von mindestens 100€ pro Bild und Einzelfall zu zahlen. Dies gilt vorbehaltlich, es können weitergehende Schadensersatzansprüche entstehen.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmens 31 Farben.
12. Gutscheine
12.1. Gutscheine gelten 3 Jahre ab Ausstellungsdatum
12.2. Es können nur Geldbeträge, keine Pakete über einen Gutschein erworben werden.
Die AGB gelten ab dem 20.01.2016
Download hier der Allgemeine Geschäftsbedingungen 31Farben